Allgemeine Geschäftsbedingungen (stand 19.02.2021)
(1)
Angenommen wird ausschließlich Ware wie Baby- und Kinderbekleidung (modern und zeitgemäß) ab Größe 50 – 140, Kinderschuhe und Accessoires und auf Anfrage Kinderbücher, Spielzeug und Babybedarf auf Kommission.
(2)
a) Kleidung
muss in einem sehr guten bis guten Zustand sein, muss gewaschen und gebügelt sein, darf keine Flecken, Löcher haben oder zu sehr verwaschen sein, muss frei von Gerüchen und Mängeln sein, wie fehlende Knöpfe oder defekte Reißverschlüsse.
Bevorzugt nehmen wir Kleidung von Marken an. Discounter Kleidung nehmen wir leider nicht an.
b) Schuhe
müssen in einwandfreien Zustand sein, neuwertig, dürfen nur sehr geringe Gebrauchsspuren haben, müssen sauber und geputzt sein.
c) Gebrauchsgegenstände
müssen sauber, funktionstüchtig und vollständig sein.
(3)
a) Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise, ohne Begründung abzulehnen.
Der Lieferant übergibt uns die Ware zum Verkauf und versichert, dass diese sein uneingeschränktes Eigentum ist.
Die Waren gehen nicht in das Eigentum von mamaya über – sondern berechtigen lediglich dazu, die überlassene Ware zu verkaufen.
b) Wir prüfen die Ware im Hinblick auf ihre Eigenschaften und ihre Verkaufbarkeit innerhalb von 10 Tagen und tragen alle Daten in die Warenliste ein, die dann an den Lieferanten per Email weitergeleitet wird. Wird dieser Warenliste nicht innerhalb von 2 Tagen persönlich oder per E-Mail widersprochen, ist diese Grundlage des Vertragsverhältnisses.
(4)
Der Lieferant erhält bei Verkauf seiner Ware 40 % des Verkaufspreises. mamaya erhält 60% des Verkaufspreises.
Der Verkaufspreis wird grundsätzlich von uns festgelegt. Wir erlauben uns nach Bedarf den Verkaufspreis anzupassen und Preisnachlässe zu gewähren.
(5)
a) Wird der Kommissionsvertrag angenommen, verpflichtet sich der Lieferant seinen gültigen Personalausweis vorzulegen.
Die Kommissionsware wird 3 Monate ab dem Datum des Vertragsabschlusses im Angebot von mamaya verbleiben.
Für bereits abgegebene Kommissionsware, die auf Wunsch vom Lieferanten vor Ablauf der 3 Monate wieder zurückgenommen werden,
fällt eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € pro Artikel an.
b) Der Lieferant wird per E-Mail über Ablauf des Kommissionsvertrages und die Abholung der nicht verkauften Ware nach 3 Monaten informiert. Wird die Ware 2 Wochen nach Ablauf der Kommissionszeit ohne Begründung nicht abgeholt, so geht die Ware vollständig und ohne weitere Benachrichtigung des Lieferanten, über in das Eigentum von mamaya.
c) Der Lieferant erhält bei der Warenabgabe seine persönlichen Zugangsdaten zum mamaya Online-Portal über dem er jederzeit Einsicht zum aktuellen Guthaben der verkauften Ware bekommt. Das Guthaben wird dem Lieferanten nach Ablauf der 3 Monate und bei Abholung der nicht verkauften Ware in bar oder als Einkaufs-Gutschein ausgezahlt.
(6)
a) mamaya übernimmt keine Haftung für die in Kommission gegebenen Artikel bei Diebstahl, Einbruch, Wasser-, Feuer-, oder Sachschäden und Verschmutzung von Dritten.
b) Bei Markenware übernehmen wir ausschließlich Originale. Der Lieferant versichert, dass es sich hierbei um echte Markenware handelt und keine Verletzung des Marken-/oder Plagiatsrechts vorliegt. Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben könnten.